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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tierhomöopathie

Das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Tierhomöopathie entschieden: Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig. Dies ist eine wichtige Entscheidung zu Gunsten der Tierheilpraktiker*innen die nun auch weiterhin mit Humanhomöopathika behandeln dürfen. Die Begründung des Urteils können Sie in der Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht nachlesen.

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